Kollektivgeschäft
Sie haben Interesse für Ihren Kunden die bAV-Verträge im Kollektiv zu vereinbaren? Dann finden Sie auf dieser Seite weitere Informationen zu den Möglichkeiten für das Kollektivgeschäft.
Bei Fragen zum Abschluss und bestehenden Kollektivverträgen helfen Ihnen gerne die Kollegen des Bereichs Fachunterstützung bAV (Tel. 0221 308 23269) weiter.
Kein Kollektivvertrag
Bis 49 versicherten Personen kann im Einzelgeschäft gerechnet werden.
Kurz-Kollektivvertrag
Bis 49 versicherten Personen kann der Kurz-Kollektivvertrag eingerichtet werden.
Individueller Kollektivvertrag
Ab 50 versicherten Personen muss ein individueller Kollektivvertrag eingerichtet werden.