Merkmale einer Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Entscheidet sich der Arbeitgeber, die betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse durchzuführen, wird er Mitglied (Trägerunternehmen) in der Unterstützungskasse. Diese übernimmt gegen ein geringes Verwaltungshonorar die Administration der betrieblichen Altersversorgung und erbringt notwendige Serviceleistungen. Dazu gehört die Auszahlung der später fällig werdenden Renten- oder Kapitalzahlungen an die Mitarbeiter des Arbeitgebers oder deren Angehörige.

Zur Finanzierung der Leistungen können Unterstützungskassen Rückdeckungsversicherungen bei einem Lebensversicherungsunternehmen abschließen. Bei den Beiträgen für Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Zuwendungen an die Unterstützungskasse, welche für den Arbeitgeber Betriebsausgaben darstellen. Bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse bleibt die Bilanz des Unternehmens unberührt. Beim Arbeitnehmer sind diese Zuwendungen kein Arbeitslohn und deshalb in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Aus diesem Grund eignet sich die Unterstützungskasse besonders zum Ausgleich großer Versorgungslücken, wie sie häufig bei Gesellschafter-Geschäftsführern oder leitenden Angestellten vorkommen. Unverfallbare Ansprüche sind bei Insolvenz des Arbeitgebers durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt. Auch eine Verpfändung der Rückdeckungsversicherung ist möglich. Im Leistungsfall erhält die versorgungsberechtigte Person eine lebenslange Rente oder einmalige Kapitalzahlung. Diese Leistungen sind in der Rentenphase zu versteuern.

Die Barmenia Überbetriebliche Unterstützungskasse (BÜKA) ist kongruent rückgedeckt bei der Gothaer Lebensversicherung AG.

Funktionsweise der Barmenia Überbetrieblichen Unterstützungskasse e. V. (BÜKA)

Funktionsweise der Barmenia Überbetrieblichen Unterstützungskasse e. V. (BÜKA)

Der Arbeitgeber wird als Trägerunternehmen Mitglied der BÜKA und sagt seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen über die BÜKA zu. Die BÜKA wird durch die Pensus Pensionsmanagement GmbH verwaltet. Zur Finanzierung der zugesagten Leistungen schließt die BÜKA Rückdeckungsversicherungen bei der Gothaer Lebensversicherung AG ab. Sofern der Arbeitnehmer unter das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) fällt, werden gesetzlich unverfallbare Ansprüche durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) im Falle einer Arbeitgeberinsolvenz geschützt. Die Beiträge für den gesetzlichen Insolvenzschutz trägt der Arbeitgeber.

Persönlich beraten lassen

Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: